Ortsplanungskommission
Für die Revision der Ortsplanung wird eine achtköpfige Kommission plus ein/e Kommissionspräsident/in eingesetzt, in welcher verschiedene Interessensgruppen vertreten sind. Die Urnenwahl erfolgte am 7. März 2021.
Präsident
- Deflorin Gian-Reto (Rodels)
Kommissionsmitglieder
- Blumenthal, Alexandra (Rodels)
- Frey, Gabrielle (Feldis)
- Frigg, Flurin (Rodels)
- Küntzel, Rudolf (Paspels)
- Lötscher, Mirco (Rodels)
- Schmid, Christian (Almens)
- Sonder, Linard (Rodels)
- von Albertini, Nina (Paspels)
25.02.2022 | Beschwerdeauflage Teilrevision Ortsplanung Paspels, Quadrella
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 24. Februar 2022 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Domleschg statt.
Gegenstand der Teilrevision: Quadrella, Paspels
Auflageakten Ortsplanung:
- Teilrevision Baugesetz Paspels (Art. 41)
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:500
- Genereller Erschliessungsplan 1:500
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
Ergänzte informative Unterlagen nach der Mitwirkungsauflage (Art. 13 Abs. 3 KRVO):
- Kurzbericht der Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten vom 2. Dezember 2021
- Ortsbauliche Analyse, Aktualisierung vom 18. Februar 2022
Auflagefrist: 30 Tage (vom 4. März bis 4. April 2022); Publikationstext
Auflageort/Zeit: Bauamt Domleschg, Domleschgerstrasse 20, 7415 Pratval: nach Voranmeldung unter Telefon 081 650 13 11 oder Mail bauamt@domleschg.ch
Planungsbeschwerden: Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
Umweltorganisationen: Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Tomils, 25. Februar 2022 Der Gemeindevorstand